Bundesoberbehörde Beschreibung Bundesoberbehörde  
 
   
Beschreibung von Bundesoberbehörde Infos zu Bundesoberbehörde und Beschreibung.
Nicht angemeldet: Anmelden | Impressum 
Navigation
· Hauptseite
· Know Forum - neu!
· Zufälliger Artikel
· Spezialseiten
· Alle Artikel
· Eingeordnet unter
Aktueller Artikel
· Seite bearbeiten
· Links auf diese Seite
· Verlinkte Seiten
· Versionen


 
 



Letzte Beiträge
Die Klimalüge CO2Guten Abend Herr Enger
"Meine Fr...
Volumenausdehnung be...Hallo da draußen, ich h
abe folgendes ...
Osterrätsel der Fran...Hallo, ich hab' mich leide
r mit meinere ...
was ist denn mit dem...Hallo, der Song heißt Cal
istan "...
Strichcode entschlüs...Hallo benni, ich stehe
gerade vor dem...
Lust auf Focus Rätse...Hallo, an alle Spezialist
en dieses Räts...
ErdölServus, Erdöl hat keine
Formel, da es...
Frage an die Student...Hallo, im Prinzip ist das
eine gute Ide...
CO2 chemische Trennu...Hallo ....... CO2 in der
Luft wird begr...
IGBT ansteuerschaltu...Guten Tag, Wer weiss lief
ert eine funk...


Bundesbehörde (Deutschland)

Dieser Text beschreibt Bundesbehörde (Deutschland).


Der untere Text beinhaltet die Bundesbehörde (Deutschland) Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Bundesbehörde (Deutschland) Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Bundesbehörde (Deutschland) fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Bundesbehörde (Deutschland) möglichst ausführlich zu halten.

Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Bundesbehörde (Deutschland) Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Bundesbehörde (Deutschland) beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Bundesbehörde (Deutschland). Fragen zu dem Thema Bundesbehörde (Deutschland) können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Bundesbehörde (Deutschland) Artikel

Bundesbehörden werden errichtet für die bundeseigene Verwaltung (Art. 86 GG). Sie gliedern sich in oberste Bundesbehörden, Oberbehörden sowie Mittel- und Unterbehörden.

Zu den obersten Bundesbehörden zählen insbesondere die Bundesministerien, das Bundeskanzleramt, das Bundespräsidialamt , der Bundesrechnungshof sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie bereits durch das Grundgesetz eingerichtet werden.

Bundesoberbehörden sind solche, die einem Bundesministerium unmittelbar nachgeordnet sind, selbst aber keine unter ihnen stehende Behörden haben, z.B. das Bundesverwaltungsamt, das Bundeskriminalamt oder das Bundesversicherungsamt.

Bundesmittelbehörden stehen zwischen den Bundesministerien und der unteren Verwaltungsebene. Sie sind örtlich ca. für Teile des Bundesgebiets zuständig, z. B. die Oberfinanzdirektionen und die Wehrbereichsverwaltungen.

Bundesunterbehörden sind den Mittelbehörden nachgeordnet und ca. für ein kleineres Gebiet zuständig, z. B. die Kreiswehrersatzämter oder die Wasser- und Schifffahrtsämter.

Im Bund sind Mittel- und Unterbehörden auf die in Art. 87, 87b und 87d GG genannten Bereiche beschränkt (Auswärtiger Dienst, Bundesfinanzverwaltung, Bundeswehrverwaltung, Luftverkehrsverwaltung), weshalb es hauptsächlich Bundesoberbehörden gibt. Zu beachten ist, dass die Oberfinanzdirektionen (Bundesvermögensabteilungen) in dem Laufe des Jahres 2004 aufgelöst werden und deren Tätigkeiten in der neu zu errichtenden Bundesanstalt für Immobilien als bundesweite zentrale Anlaufstelle aufgehen werden.

Buch-Tipp: GG 19 Die Beschreibung für das Buch "GG 19" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Weblinks

  • Art. 86 GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_86.html)
  • Art. 87 GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_87.html)
  • Art. 87b GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_87b.html)
  • Art. 87d GG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_87d.html)


Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Weiteres zu dem Artikel Bundesbehörde (Deutschland)

Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: Bundesministerium, Immobilien, Gebiet, Bundesrechnungshof, Bundesregierung, Verwaltung, Bundeskriminalamt, Grundgesetz, Gg
Schnellzugrif auf verwandte Texte:
 
NEU! Frage im Forum zum Thema:
 
Wenn die Beschreibung 'Bundesbehörde (Deutschland)' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Bundesbehörde (Deutschland) Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Bundesbehörde (Deutschland)' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Bundesbehörde (Deutschland)' und 'Bundesbehörde (Deutschland)' Definition sehr dankbar.

Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Bundesbehörde (Deutschland)' Beschreibung entsprechen.

Liste aller verwandten Artikel: Bundeskriminalamt, Bundesministerium, Bundesrechnungshof, Bundesregierung, Gebiet, Gg, Grundgesetz, Immobilien, Kultur, Verwaltung
· Diese Seite wurde bisher 522 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 17.05.2008 um 04:26:49
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 06:21, 5. Jun 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bundesbehörde (Deutschland) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.

Von ""

· Diese Seite wurde bisher 522 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 17.05.2008 um 04:26:49
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 06:21, 5. Jun 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008